BFH - Urteil vom 12.05.1993 (XI R 58/92; XI R 59/92) - DRsp Nr. 1998/3574
BFH, Urteil vom 12.05.1993 - Aktenzeichen XI R 58/92; XI R 59/92
DRsp Nr. 1998/3574
»Errichtet ein Einzelunternehmer mit seiner Ehefrau durch Bargründung eine GmbH und wird anschließend zwischen der GmbH und dem Einzelunternehmen eine echte Betriebsaufspaltung begründet, so sind stille Reserven aus dem Einzelunternehmen jedenfa11s nicht deshalb aufzudecken, weil die Ehefrau an dem Einzelunternehmen nicht beteiligt ist und sie ihre Geschäftsanteile an der GmbH in ihrem Privatvermögen hält.«