I.
Am 19. Dezember 1979 schloß der Kläger und Revisionskläger (Kläger) mit der A-GmbH einen notariell beurkundeten "Treuhandvertrag mit Vollmacht" ab. Darin erklärte der Kläger, im Rahmen einer Bauherrengemeinschaft auf eigene Rechnung und Gefahr auf einem in der Urkunde bezeichneten Grundstück ein Bauobjekt einschließlich Garage zum Brutto-Gesamtkostenpreis von ... DM errichten zu wollen. Die Treuhänderin wurde vom Kläger damit beauftragt, die zur Durchführung des Bauobjekts erforderlichen Rechtshandlungen durchzuführen, insbesondere den Grundstückskaufvertrag sowie weitere Verträge zur Bebauung des Grundstücks und zur Finanzierung abzuschließen.
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