Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 1990 als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger, ein Industriekaufmann, war seit 1. Juli 1989 arbeitslos und bezog Arbeitslosengeld. In einer Zeitungsannonce wurde für einen aktiv tätigen Mitgesellschafter eine Kapitalanlage in Höhe von 50000 DM mit einer jährlichen Rendite von ca. 20 bis 30 v.H. angeboten sowie bei Mitarbeit ein Jahreseinkommen von ca. 90000 DM in Aussicht gestellt. Mit notariellem Vertrag vom 12. Juni 1990 erwarb der Kläger einen GmbH-Anteil für 50000 DM, wovon 30000 DM bei der Beurkundung bereits bezahlt waren. Die restlichen 20000 DM sollten bis Ende des Jahres entrichtet werden. Im August 1990 ging die GmbH in Konkurs. Der Kläger hat gegen den Geschäftsführer der GmbH Strafantrag wegen Betrugs gestellt.
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