Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) --zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute-- erwarben durch notariellen Kaufvertrag vom 12. Dezember 1986 zu je 1/2 Miteigentumsanteil ein Zweifamilienhaus in X. Nutzungen und Lasten gingen am 30. Dezember 1986 über.
Im Zeitpunkt des Erwerbs hatte das Gebäude eine --noch bis Ende Januar 1987 vermietete-- Wohnung im Erdgeschoß und eine --leerstehende-- Wohnung im Dachgeschoß; beide Wohnungen hatten jeweils eine Wohnfläche von ca. 61 qm. Nach dem Auszug der Mieterin statteten die Kläger das Gebäude mit einer Zentralheizung aus, erneuerten die Fenster, renovierten Dach- und Erdgeschoß und bauten die beiden Geschosse zu insgesamt einer Wohnung um. Sie bauten auch das Kellergeschoß zu einer Wohnung aus und vermieteten diese ab Februar 1989.
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