BFH - Urteil vom 13.11.1996 (XI R 61/96) - DRsp Nr. 1997/2122
BFH, Urteil vom 13.11.1996 - Aktenzeichen XI R 61/96
DRsp Nr. 1997/2122
»Werden Betriebsausgaben bei der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung und zusätzlich bei der Einkünfteermittlung eines Gesellschafters doppelt erfaßt, liegen widerstreitende Steuerfestsetzungen vor. Eine Erklärung ist auch eine formlose Äußerung des Steuerpflichtigen, die nicht auf einem amtlichen Vordruck abgegeben wird.«