I. Die Ehe des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) ist durch Urteil des zuständigen Familiengerichts vom 26. Januar 1978 aufgrund des seit dem 1. Juli 1977 geltenden Ehescheidungsrechts geschieden worden. Die Ehefrau hatte dazu vorher erklärt: "Wir leben seit über 1 1/2 Jahren getrennt, zwar zusammen in einem Haus, jedoch auf verschiedenen Stockwerken. Ein jeder versorgt sich seit dieser Zeit vollständig selbst."
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