I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb bis zum 30. September 1978 einen Großhandel mit ... Die Ehefrau des Klägers war in seinem Betrieb bis einschließlich 1974 als Arbeitnehmerin tätig. Bereits 1974 begann sie einen eigenen Einzelhandel. Die Eheleute bezogen darüber hinaus keine weiteren Einkünfte.
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