I. Die Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Landwirtseheleute, die den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart haben. Sie betreiben einen auf Schweinehaltung ausgerichteten landwirtschaftlichen Betrieb, dessen bewirtschaftete Eigentumsfläche zu Beginn der Streitjahre (1973 bis 1977) rd. 6 ha betrug, später rd. 9 ha und schließlich (1977) rd. 13 ha. Außerdem bewirtschaften die Kläger noch 27 ha zugepachtete landwirtschaftliche Flächen.
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