Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --eine GmbH & Co. KG mit einer Betriebsstätte in Berlin-- ist alleinige Gesellschafterin der V-GmbH. An ihr sind als Kommanditisten die U-GmbH & Co. KG (U-KG) und die F-GmbH & Co. KG beteiligt. Einzige Kommanditistin der U-KG ist die U-GmbH mit Geschäftsleitung und Sitz in Berlin.
In den Einkünften der Klägerin aus Gewerbebetrieb des Jahres 1989 ist eine Gewinnausschüttung der V-GmbH vom 21. Dezember 1989 enthalten.
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