I. Frau A.B. und B.B. sowie der Beigeladene (E.B.) sind Erben nach dem am 2. Juni 1982 verstorbenen Dr. C.B., und zwar Frau A.B. als Ehefrau zu 1/2 und die beiden weiteren Miterben als Söhne zu je 1/4. Das von dem Erblasser betriebene Ingenieurbüro führten die Erben bis zum 31. März 1983 fort. B.B. ist Diplom-Ingenieur, die Miterbin war kaufmännische Angestellte und der Beigeladene ist Zahnarzt.
Ab 1. April 1983 verpachtete die Erbengemeinschaft das Ingenieurbüro mit dem gesamten Anlagevermögen nebst Kunden- und Lieferantenkartei sowie sämtlichen geschäftlichen Unterlagen an die zwischenzeitlich gegründete Ingenieurgesellschaft D-GmbH. B.B. war zunächst alleiniger Gesellschafter. Im Laufe des Jahres 1983 trat ein weiterer Gesellschafter mit einem Anteil am Stammkapital in Höhe von 10 v.H. ein.
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