BFH - Urteil vom 15.10.1996
IX R 81-82/94
Normen:
EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 21 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BStBl II 1997, 496
DB 1997, 1544
DStZ 1997, 606
DStZ 1998, 140
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches FG,

BFH - Urteil vom 15.10.1996 (IX R 81-82/94) - DRsp Nr. 1997/4511

BFH, Urteil vom 15.10.1996 - Aktenzeichen IX R 81-82/94

DRsp Nr. 1997/4511

»Die Rechtsgrundsätze zur Ermittlung des Umfangs der Selbstnutzung bei teils selbstgenutzten, teils vermieteten Ferienwohnungen, die als Einfamilienhaus bewertet sind, gelten auch, wenn sich die Ferienwohnung in einem Gebäude befindet, das nicht als Einfamilienhaus bewertet ist. Der Nutzungswert einer solchen eigengenutzten Ferienwohnung ist für den Zeitraum der Selbstnutzung (einschließlich der Leerstandszeiten) gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG durch Überschußrechnung zu ermitteln.«

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 21 Abs. 2 ;

Gründe: