BFH - Urteil vom 15.11.1988 (II R 241/84) - DRsp Nr. 1996/13271
BFH, Urteil vom 15.11.1988 - Aktenzeichen II R 241/84
DRsp Nr. 1996/13271
»1. Hat das FA gegen ein FG-Urteil insoweit Revision eingelegt, als der Klage stattgegeben worden ist, und erläßt es sodann einen verbösernden Änderungsbescheid, der wiederum angefochten wird, so besteht für die Revision des FA weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis.2. Ein Antrag gemäß §§ 68, 121FGO ist auch dann zulässig, wenn allein das FA Revision eingelegt hat.3. Die Voraussetzungen für den Erlaß eines verbösernden Änderungsbescheides gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AO (1977) liegen dann nicht vor, wenn der Antrag (die Zustimmung des Steuerpflichtigen) erkennbar unter dem Vorbehalt der Anfechtung des Änderungsbescheides steht.«