Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Steuerberater. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). In der Zeit von 1962 bis 1976 war er Eigentümer eines Einfamilienhauses, in dem er wohnte und seine Praxis betrieb. In den Bilanzen für die Streitjahre 1972 bis 1975 setzte der Kläger einen Teil des Einfamilienhausgebäudes als Betriebsvermögen an. Den dazu gehörenden Grund und Boden behandelte er dagegen in vollem Umfang als Privatvermögen.
In den Bilanzen waren ferner eine Reihe von Verbindlichkeiten angeführt. Zur Entstehung dieser Verbindlichkeiten und zur Verwendung der hieraus erlangten Mittel hat das Finanzgericht (FG) folgendes festgestellt.
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