A. Sachverhalte und Anrufungsbeschlüsse
I. Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 8. September 1988 IV R 97/82 (BFHE 154, 337, BStBl II 1989, 27) dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) -hilfsweise gemäß § 11 Abs. 3 FGO - die folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Kann eine Kontokorrentverbindlichkeit, die sowohl durch betrieblich als auch durch privat veranlaßte Überweisungs- und Auszahlungsvorgänge entstanden ist, bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in vollem Umfang Betriebsschuld sein mit der Folge, daß die hierauf entfallenden Zinsaufwendungen Betriebsausgaben sind?
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