I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieben in den Streitjahren ein Hotel und ein Immobiliengeschäft.
Nachdem sie für die Streitjahre trotz verschiedener Aufforderungen durch den Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) und trotz Festsetzung von Zwangsgeldern in den Jahren 1977 und 1979 keine Einkommensteuererklärungen abgegeben hatten, setzte das FA die Einkommensteuer 1975 bis 1979 durch Bescheide vom 10. bzw. 17. Mai 1982 aufgrund von Schätzungen fest.
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