I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt ein Transportunternehmen im früheren Ostteil von Berlin. Im Dezember 1990 erwarb er einen sog. Hochdachtransporter der Marke DAF mit der Typenbezeichnung VH 428 ET. Im Kfz-Brief ist als Fahrzeugart "Pkw-Kombi" eingetragen. Unter Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Führerplatz und Notsitz) ist "3" mit dem Hinweis "auch möglich 5, 6 oder 8" angegeben.
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