BFH - Urteil vom 16.12.1993 (X R 67/92) - DRsp Nr. 1996/9974
BFH, Urteil vom 16.12.1993 - Aktenzeichen X R 67/92
DRsp Nr. 1996/9974
»Lautet ein Vertrag auf Übernahme von Vermögensgegenständen gegen wiederkehrende Leistungen, so können diese Leistungen beurteilt werdena) als dauernde Last, wenn - der Rechtsnatur des typischen Versorgungsvertrages entsprechend - die Leistungen abänderbar sind (BFH-Urteil vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499)b) als Leibrente, wenn die Unabänderbarkeit ausdrücklich vereinbart ist, oder wenn sie sich daraus ergibt, daß die Leistungen nicht aus den Erträgen des Vermögens erbracht werden können und deshalb kein typischer Versorgungsvertrag vorliegt.«