Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen entzog der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) am ... die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und ordnete die Abwicklung der Gesellschaft an. Am selben Tage stellte die Klägerin einen Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens. Der Liquidationsvergleich wurde von den Gläubigern der Klägerin angenommen und gerichtlich bestätigt.
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