BFH - Urteil vom 17.05.1988 (VII R 90/85) - DRsp Nr. 1998/3575
BFH, Urteil vom 17.05.1988 - Aktenzeichen VII R 90/85
DRsp Nr. 1998/3575
»Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer, so kommt eine Begrenzung der steuerrechtlichen Haftung für den nach der internen Aufgabenverteilung nicht für die Steuerangelegenheiten zuständigen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn die Geschäftsverteilung zwischen den Geschäftsführern von vornherein eindeutig und schriftlich geregelt ist.«