BFH - Urteil vom 17.12.1996
IX R 47/95
Normen:
EStDV § 82a ; HGB § 255 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
BB 1997, 1396
BB 1997, 671
BFHE 182, 178
BStBl II 1997, 348
DB 1997, 757
DStR 1997, 489
Vorinstanzen:
Hessisches FG,

BFH - Urteil vom 17.12.1996 (IX R 47/95) - DRsp Nr. 1997/2673

BFH, Urteil vom 17.12.1996 - Aktenzeichen IX R 47/95

DRsp Nr. 1997/2673

»Aufwendungen für Umbau- und Modernisierungsarbeiten an einer Eigentumswohnung gehören jedenfalls dann zu den Anschaffungskosten, wenn zeitgleich mit dem Abschluß des Kaufvertrags über die Wohnung eine andere Firma des Verkäufers durch gesonderten Werkvertrag mit den Arbeiten beauftragt wird und diese vertragsgemäß in Form einer einheitlichen Baumaßnahme für das gesamte Gebäude durchgeführt werden.«

Normenkette:

EStDV § 82a ; HGB § 255 Abs. 1, 2 ;

Gründe:

Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.