BFH - Urteil vom 17.12.1996 (IX R 47/95) - DRsp Nr. 1997/2673
BFH, Urteil vom 17.12.1996 - Aktenzeichen IX R 47/95
DRsp Nr. 1997/2673
»Aufwendungen für Umbau- und Modernisierungsarbeiten an einer Eigentumswohnung gehören jedenfalls dann zu den Anschaffungskosten, wenn zeitgleich mit dem Abschluß des Kaufvertrags über die Wohnung eine andere Firma des Verkäufers durch gesonderten Werkvertrag mit den Arbeiten beauftragt wird und diese vertragsgemäß in Form einer einheitlichen Baumaßnahme für das gesamte Gebäude durchgeführt werden.«