Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Diplom-Geograph. Er war bis Ende September des Streitjahres 1989 als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Danach war er arbeitslos. Er nahm deshalb von November 1989 bis Dezember 1990 an einem vom Arbeitsamt geförderten Lehrgang zum Abfallwirtschaftsberater teil, um seine Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 1991 wurde er von einem Institut als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt, um an der Erarbeitung eines Konzepts für Abfallwirtschaft mitzuwirken.
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