I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die örtliche Löschgruppe S der Freiwilligen Feuerwehr der nordrhein-westfälischen Stadt K. Unter der Bezeichnung "Tag der offenen Tür" veranstaltet sie jährlich ein Feuerwehrfest. Das Fest dient der Selbstdarstellung und der Mitgliederwerbung. Während der Veranstaltung verkauft die Klägerin Speisen und Getränke (wirtschaftliche Tätigkeit). Im Streitjahr 1989 erzielte sie dadurch --wie auch in den Vorjahren-- einen Gewinn, den sie zur Anschaffung feuerwehrtechnischer Geräte, für ihre Jugendfeuerwehr und die Kameradschaftspflege verwendete.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|