I.
Die beiden Klägerinnen und Revisionsklägerinnen (Klägerinnen) waren Kommanditistinnen der X-KG, der sie Grundstücke zu betrieblichen Zwecken vermietet hatten. Die Grundstücke standen zu je einem Drittel im Miteigentum der Klägerinnen und ihres Bruders L. Komplementärin der X-KG war die L-Beteiligungs-GmbH.
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