I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) -eine GmbH- wurde am 8.Mai 1984 gegründet. Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin war Frau M (geboren 1920), die vorher das Einzelunternehmen betrieben hatte. Zum weiteren Geschäftsführer wurde der Sohn von M, F bestellt. Nach der internen Geschäftsverteilung war F für die Leitung des Unternehmens und die Abwicklung der Geschäfte zuständig, während M in der Art eines Industrievertreters für das Knüpfen neuer und die Pflege vorhandener Kundenkontakte zuständig war.
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