I. Streitig ist die Bewertung von Anteilen an der Klägerin, einer GmbH, auf den 31. Dezember 1976 und den 31. Dezember 1977.
Die Klägerin betrieb neben dem Handel mit ...erzeugnissen die Herstellung und den Handel von ...produkten. Die Herstellung der ...produkte wurde 1979 aufgegeben. Ihre in A belegenen Betriebsgrundstücke verkaufte die Klägerin mit einem Veräußerungsgewinn von rd. 700.000 DM und beschränkt sich seitdem auf den Handel von B aus.
Das Stammkapital der Klägerin betrug zum 31. Dezember 1976 und zum 31. Dezember 1977 ... DM. Es wurde von der beigeladenen C-KG zu 90 v.H. und von der beigeladenen D-KG zu 10 v.H. gehalten. Die Klägerin ist eine Organtochter der E-GbR.
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