Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist als Angestellter in einem Schwimmbad beschäftigt. In den Jahren 1988 und 1989 ließ er sich in einer anderen Stadt zum geprüften Schwimmmeister ausbilden. Der Lehrgang wurde als Einheit angeboten und in Rechnung gestellt; er umfaßte folgende Zeitabschnitte:
10. Oktober bis 3. November 1988 berufs- und arbeitspädagogischer Teil mit Prüfung;
14. November bis 16. Dezember 1988 fachtheoretischer, fachpraktischer, rechts- und verwaltungskundlicher Teil;
9. Januar bis 28. Februar 1989 fachtheoretischer, fachpraktischer, rechts- und verwaltungskundlicher Teil mit Prüfung;
19. Mai 1989 Verleihung des Meisterbriefes.
Zwischen den einzelnen Lehrgangsabschnitten war der Kläger jeweils an seiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig.
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