Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) - eine gewerblich tätige GmbH & Co. KG - ist Inhaberin eines Erbbaurechts an zwei Grundstücken, das sie im Jahr 1971 von einem ihrer Kommanditisten (N) erworben hatte. Diesem war das Recht aufgrund verschiedener Verträge vom Grundstückseigentümer vom 18.06.1953 bis zum 31.12.2055 eingeräumt worden. Aufgrund einer dinglich gesicherten Zusage konnte das Vertragsverhältnis um weitere 25 Jahre verlängert werden.
Nach der vertraglichen Vereinbarung hat die öffentlichen Lasten, insbesondere auch die Erschließungsbeiträge, der Erbbauberechtigte zu tragen.
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