I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde für die Streitjahre zusammen mit ihrem während des Klageverfahrens verstorbenen Ehemann, dessen Alleinerbin sie ist, durch das Finanzamt A. zur Einkommensteuer veranlagt. Im Zuständigkeitsbereich dieses Finanzamts hatten die Eheleute ihren gemeinsamen Wohnsitz. Dort betrieb die Klägerin ein gewerbliches Unternehmen. Im Jahre 1975 verlegten die Klägerin und ihr Ehemann ihren Wohnsitz in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts B., des Beklagten und Revisionsbeklagten (FA), der von der Wohnsitzänderung im Jahr 1976 Kenntnis erhielt. Hinsichtlich des Gewerbebetriebes änderten sich die tatsächlichen Verhältnisse nicht.
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