BFH - Urteil vom 21.07.1993 (IX R 9/89) - DRsp Nr. 1996/9927
BFH, Urteil vom 21.07.1993 - Aktenzeichen IX R 9/89
DRsp Nr. 1996/9927
»Das Entgelt aus dem Verkauf eines bodenschatzführenden Grundstücks gehört zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Auslegung der Bestimmungen des Kaufvertrages ergibt und/oder aus außerhalb des Vertrages liegenden Umständen zu ersehen ist, daß die Parteien keine dauerhafte Eigentumsübertragung, sondern eine zeitlich begrenzte Überlassung zur Substanzausbeute anstreben.«