BFH - Urteil vom 21.07.1993
IX R 9/89
Normen:
EStG § 21 ;
Fundstellen:
BB 1994, 269
BFHE 172, 498
BStBl II 1994, 231
NJW 1994, 3183
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches FG,

BFH - Urteil vom 21.07.1993 (IX R 9/89) - DRsp Nr. 1996/9927

BFH, Urteil vom 21.07.1993 - Aktenzeichen IX R 9/89

DRsp Nr. 1996/9927

»Das Entgelt aus dem Verkauf eines bodenschatzführenden Grundstücks gehört zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Auslegung der Bestimmungen des Kaufvertrages ergibt und/oder aus außerhalb des Vertrages liegenden Umständen zu ersehen ist, daß die Parteien keine dauerhafte Eigentumsübertragung, sondern eine zeitlich begrenzte Überlassung zur Substanzausbeute anstreben.«

Normenkette:

EStG § 21 ;

Gründe: