I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erzielte 1975 und 1976 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie aus nichtselbständiger Arbeit. Sein zu versteuerndes Einkommen betrug 1975.121.295 DM und 1976 82.119 DM. Auf Grund der Einkommensteuerbescheide 1975 und 1976 vom 22. Februar 1979 ergaben sich Einkommensteuerabschlußzahlungen von insgesamt 32.678 DM, fällig am 26. März 1979.
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