I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind von Beruf Zahnärzte. Sie gründeten am 01.01.1984 eine Praxisgemeinschaft mit angeschlossenem zahntechnischen Labor in angemieteten Räumen. Mit Vertrag vom 01.01.1986 veräußerten sie nur das zahntechnische Labor an die M-Zahntechnik GmbH (M-GmbH). Die Praxisgemeinschaft wurde über den 01.01.1986 hinaus fortgesetzt.
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