I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war im Streitjahr 1975 als Kommanditistin an der vom Finanzgericht (FG) beigeladenen S-KG beteiligt. Persönlich haftender Gesellschafter war S, der im Laufe des Klageverfahrens aus der S-KG ausschied und vom FG ebenfalls zum Verfahren beigeladen wurde. Für das Streitjahr sandte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) den Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, dem das FA das Ergebnis einer Betriebsprüfung zugrunde gelegt hatte, an S, der in der entsprechenden Steuererklärung als Zustellungsvertreter benannt worden war. Der Bescheid wurde mit einfachem Brief am 13. Januar 1977 zur Post gegeben. In der beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung heißt es u.a.:
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