Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) - zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute - erwarben mit Erbbaurechtsvertrag vom 16.12.1982 von einer Versorgungskasse als Eigentümerin das Erbbaurecht an einem in einem Baugebiet gelegenen, unbebauten Grundstück mit einer Laufzeit von 99 Jahren. Die Versorgungskasse hatte sich im Jahre 1979 gegenüber der Gemeinde vertraglich verpflichtet, das Baugebiet zu erschließen.
In der "Vorbemerkung" des Erbbaurechtsvertrags heißt es u.a.:
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