Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Bauingenieur. Bis Herbst 1983 arbeitete er nichtselbständig für andere Firmen, danach im Makler- und Grundstückshandelsbetrieb seiner Ehefrau.
Im März 1982 erwarb der Kläger ein unbebautes Grundstück. Nach dem Erwerb vermietete er einen noch auf dem Grundstück zu errichtenden Supermarkt. Er stellte eine Bauvoranfrage und führte das Baugenehmigungsverfahren durch. Die Ausführungsplanung und die Errichtung des Supermarkts gemäß den detaillierten mietvertraglichen Vereinbarungen zur Größe und Ausstattung des Supermarkts übertrug der Kläger einem Generalunternehmer. Er finanzierte die Baukosten durch langfristige Kredite. Der Mietvertrag hatte eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 1998.
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