I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über ihr Vermögen ist mangels Masse abgelehnt worden. Liquidatorin der Gesellschaft ist Frau A. Ihrem Ehemann W.A. war zu notarieller Beurkundung von den Geschäftsführern der damals noch nicht aufgelösten Gesellschaft "Generalvollmacht" für diese erteilt worden.
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