I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war im Streitjahr 1988 verheiratet. Ihr Ehemann (Kläger) war damals als kaufmännischer Angestellter bei einer inländischen Firma tätig. Sein Bruttoarbeitslohn betrug ... DM. Von diesem Betrag entfielen 5640 DM auf einen Zeitraum, in dem der Kläger geschäftlich in Italien tätig war. Darüber stellte ihm sein Arbeitgeber unter dem 2. Januar 1989 folgende Bescheinigung aus:
"Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt
Hiermit bescheinigen wir Herrn ..., wohnhaft ..., daß er während des Kalenderjahres 1988 an 5 Tagen in Italien geschäftlich tätig war.
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