Der im Jahre 1922 geborene Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war seit dem Jahre 1947 als Arbeiter bei der Deutschen Bundesbahn beschäftigt. Er erhielt in den Streitjahren 1989 bis 1992 eine Zusatzrente von der Bundesbahn-Versicherungsanstalt (BVA - inzwischen: Bahnversicherungsanstalt) und seit dem 1. Juli 1987 eine Altersrente von der Landesversicherungsanstalt Hessen.
Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung der BVA, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, ist diese Träger der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter sowie Träger einer Rentenzusatzversicherung. Ihre Abteilung A führt u.a. die gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter und ihre Abteilung B die Rentenzusatzversicherung durch (§ 2 Abs. 2 und 3 der Satzung).
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