Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) wurde mit ihrem 1992 verstorbenen Ehemann für das Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Mit ihrer Einkommensteuererklärung machten die Eheleute u.a. den Betrag von 2 028,72 DM für die Anschaffung medizinischer Fachliteratur als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend. Sie hatten diese Fachliteratur im Hinblick auf die Krebserkrankung des Ehemannes erworben. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) lehnte die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung ab. Der Einspruch blieb ohne Erfolg.
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