Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Der Kläger war Präsident eines Sportvereins (Verein). Auf dessen - nicht ausschließlich für Spenden, sondern für den gesamten unbaren Zahlungsverkehr eingerichtetes - Bankkonto überwies er am 08.08.1980 einen Betrag von 2.000 DM. Als Verwendungszweck gab er "Spende" an.
Am 17.10.1980 überwies der Kläger namens des Vereins von dessen Konto einen Betrag von 16.660,34 DM an die Gemeinde D. mit der Bitte um Erteilung von Spendenbescheinigungen an 13 näher bezeichnete Personen über die ebenfalls jeweils mitgeteilten Beträge, darunter eine Spende des Klägers über 2.000 DM. Dementsprechend bescheinigte die Gemeinde dem Kläger, von ihm im Oktober 1980 eine Spende zum Zweck der Zuwendung an den Verein erhalten zu haben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|