BFH - Urteil vom 25.05.1988 (I R 107/84) - DRsp Nr. 1996/13083
BFH, Urteil vom 25.05.1988 - Aktenzeichen I R 107/84
DRsp Nr. 1996/13083
»Bei einer Klage gegen einen Körperschaftsteuerbescheid und einen Feststellungsbescheid gemäß § 47KStG (1977) muß das FG auch feststellen, ob das beklagte FA die Ermittlungen des verwendbaren Eigenkapitals, dessen Gliederung, die Zu- und Abgänge richtig vorgenommen hat. Werden dazu keine Feststellungen getroffen, so muß die Sache! insoweit an das FG zurückverwiesen werden.«