A. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb in den Streitjahren eine freiberufliche Praxis in Y, F-Straße. Diese Anschrift gaben er und seine Ehefrau auch als ihre Wohnanschrift in ihren Steuererklärungen an. Der Kläger und seine Frau erklärten für die Streitjahre Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit des Klägers, ferner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen sowie für 1975 einen Verlust aus Gewerbebetrieb.
Bei einer für die Streitjahre im Herbst 1976 durchgeführten Betriebsprüfung wurde folgendes festgestellt:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|