I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bezog in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Am 1. Dezember 1981 meldete sie bei dem zuständigen Bezirksamt einen Gewerbebetrieb an. Die Tätigkeit beschrieb sie mit "Gesichts-, Hand- und medizinische Fußpflege".
Dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) gegenüber erklärte die Klägerin folgende -im Wege der Einnahme- Überschußrechnung ermittelte- Verluste:
---- ----------------- --------
DM DM
1980 0,- 1.867,--
1981 0,- 3.388,--
1982 602,66 11.595,--
1983 8.255,37 4.101,--
1984 6.299,05 4.682,--.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|