Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ein als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein. Sie ist über den "Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V." eine Gliederung des Deutschen Roten Kreuzes.
Organe der Klägerin sind gemäß § 9 der Satzung der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört es gemäß § 17 der Satzung, "insbesondere ... Mitgliederbeiträge festzusetzen".
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