1. Streitig ist, ob die Abtretung von Gesellschaftsanteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft des bürgerlichen Rechts der Grunderwerbsteuer unterliegt.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) A ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind.
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