I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war in den Streitjahren 1977, 1978 und 1979 als Ärztin selbständig tätig. Sie ist geschieden und hat vier Kinder, die in den Jahren 1957, 1959, 1962 und 1965 geboren sind. Die Klägerin beschäftigte eine Hausgehilfin.
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