I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, beschäftigte sich mit Grundstücksgeschäften. Kommanditist der Klägerin war ursprünglich Herr A. Nach dem Vorbringen der Klägerin übertrug im Jahre 1978 dieser 1/3 seiner Beteiligung auf die Grundstücksgesellschaft B-GmbH (im folgenden GmbH); A hielt diesen Anteil jedoch weiterhin als Treuhänder. Seit 1979 trat als Treuhänderin eine Firma D-AG/Schweiz auf; diese wurde später in F-AG umbenannt. Ein weiteres Drittel seiner Einlage übertrug A auf Herrn G; dieser ist Geschäftsführer der Komplementär GmbH.
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