Der während des Revisionsverfahrens verstorbene Kläger zu 1 und Revisionsbeklagte (Kläger zu 1) betrieb im Streitjahr 1975 zusammen mit dem Kläger zu 2 und Revisionsbeklagten (Kläger zu 2) --dem alleinigen Erben nach dem Kläger zu 1--, seiner Ehefrau und seinen beiden Töchtern zwei Privatkliniken in der Rechtsform einer atypisch stillen Gesellschaft. Die Töchter, die Beigeladenen, sind die Erbinnen bzw. Vermächtnisnehmerinnen nach der verstorbenen Ehefrau des Klägers zu 1. Sie sind 1984 bzw. 1986 aus der Gesellschaft ausgeschieden.
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