Gegen die ursprüngliche Klägerin, eine GmbH & Co. KG (KG), erließ das beklagte Finanzamt (FA) am 10. August 1977 einen Bescheid, durch den es den Einheitswert ihres Betriebsvermögens auf den 1. Januar 1969 im Änderungswege auf ... DM feststellte. Die KG hat gegen diesen Bescheid Sprungklage erhoben und beantragt, den Einheitswert herabzusetzen. Sie wurde nicht durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten.
Während des Klageverfahrens ist die KG zum 1. Januar 1978 nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG) in die A GmbH umgewandelt worden, die das Finanzgericht (FG) nunmehr als Klägerin behandelte.
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