EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1, 2, § 12 Nr. 2, § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1;
Fundstellen:
BB 1996, 2504
BFHE 181, 175
BStBl II 1997, 47
DB 1996, 2417
DStR 1996, 1926
DStZ 1997, 151
NJWE-MietR 1997, 47
Vorinstanzen:
FG Nürnberg,
BFH - Urteil vom 27.08.1996 (IX R 86/93) - DRsp Nr. 1996/30289
BFH, Urteil vom 27.08.1996 - Aktenzeichen IX R 86/93
DRsp Nr. 1996/30289
»Wird das anläßlich einer Vermögensübergabe vorbehaltene Wohnungsrecht an einer Wohnung später mit Rücksicht auf die zunehmende Gebrechlichkeit der Übergeberin auf ein Nutzungsrecht an einem Zimmer beschränkt und verpflichtet sich die Übernehmerin nunmehr, der Übergeberin alters- und gesundheitsgemäße Speisen zuzubereiten, so können diese zusätzlich übernommenen Versorgungsleistungen auch dann als dauernde Lasten zu berücksichtigen sein, wenn ihr Wert den Mietwert der ursprünglich der Übergeberin zugewiesenen Wohnung übersteigt.«
Normenkette:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1, 2, § 12 Nr. 2, § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1;
Gründe:
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