I. In materiell-rechtlicher Hinsicht streiten die Beteiligten darum, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) in den angefochtenen Bescheiden die vom Kläger und Revisionskläger (Kläger) als Erwerber des väterlichen Betriebs an seine Eltern gezahlten "Provisionen" für Beratungstätigkeit, Kontaktpflege und Werbung beim Betriebsausgabenabzug bzw. beim Vorsteuerabzug zu Recht unberücksichtigt gelassen hat.
Die deswegen beim Finanzgericht (FG) erhobenen Klagen waren erfolglos.
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